PSA Sachkundiger für Bergsport gem. DGUV-Grundsatz 312-906
Wer Ausrüstung gegen Entgelt vermietet muss diese in einem vertragsgemäßen, dem Gebrauch geeigneten Zustand übergeben. § 535 bis 548 BGB
Dafür ist eine Sachkundigen Überprüfung mindestens einmal jährlich vorgegeben.
Diese Überprüfung stellt sicher, dass nicht normkonformes, beschädigtes oder zu altes Material nicht weiter verwendet wird und kein Sicherheitsrisiko entsteht.
Ich biete neben der Prüfung von
- Anseilgurten (EN 12277)
- Schlingen und Bandmaterial (EN 566, EN 565)
- Seil (EN 1891, EN 564, EN 892)
- Falldämpfer (EN 958)
- Karabiner (EN 12275)
- Sicherungsgerät (EN 15151)
- Bergsteigerhelm (EN 12492)
- Klemmkeil (EN 12276)
- Klemmgerät (EN 12276)
- Eisgerät (EN 13089)
- Steigeisen (EN 893)
- LVS Gerät
- Lawinen Notfallausrüstung
auch die Erstellung einer Bestandsdatenbank und Kennzeichnung des Materials an.
Als zertifizierter Sachkundiger lasse ich Ihnen gerne ein Angebot zur Überprüfung ihrer Ausrüstung zukommen.